Wussten Sie, dass Sie das Maklerhonorar von bis zu 2% der Grundstückgewinnsteuer abziehen können? Dies sofern Sie günstigeres Wohneigentum erwerben oder auf eine Ersatzbeschaffung verzichten.
Wir empfehlen Ihnen unser „Rundum-sorglos-Paket“ , sofern Sie die gesamte Arbeit an uns delegieren wollen. So müssen Sie sich nicht um den Verkauf Ihrer Liegenschaft kümmern und können die gesamten Maklergebühren von der Grundstückgewinnsteuer abziehen. Die Provision, welche vereinbart wurde, wird nur bei einem erfolgreichen Verkauf fällig.
Möchten Sie allenfalls die Besichtigungen selbst durchführen oder alle eingehenden Anfragen selbst bearbeiten? Nur zu, wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.
So oder so, wir sind zweifelsfrei die richtigen Ansprechpartner für individuelle Lösungen. Gemeinsam finden wir eine Ihren Wünschen entsprechende massgeschneiderte Lösung.
Gerne beraten wir Sie ehrlich sowie transparent und zeigen Ihnen für alle Optionen die jeweiligen Vor- und Nachteile auf. Erst dann entscheiden Sie, wie unsere Zusammenarbeit im Detail aussehen soll. Hier bezahlen Sie einen jeweiligen vorab besprochenen Fixpreis für ausgewählte Dienstleistungen.